Entwicklung des privaten Hörfunks in Deutschland
Seit dem 1. Januar 1984 bieten private Veranstalter in Deutschland Hörfunk- und Fernsehprogramme an. Entstanden ist eine ausgesprochen bunte Hörfunklandschaft mit unterschiedlichen Philosophien und Klangfarben. Bundesweit gab es im Jahr 2005 insgesamt 222 Anbieter und damit 13 mehr als im Vorjahr. Je nach Region können heute bis zu 30 Sender empfangen werden. Struktur und Organisationsform werden dabei maßgeblich durch die jeweiligen Landesmediengesetze bestimmt. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es Dutzende von Anbietern mit überwiegend lokaler Reichweite, in Niedersachsen dagegen nur drei, davon allerdings zwei mit einer landesweiten Lizenz. Hinzu kommen vielerorts private Spartensender wie das bundesweit empfangbare Klassik Radio.
„Das Radio bleibt ein wichtiger Tagesbegleiter der Menschen“, heißt es im Jahrbuch 2005 der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten. Das bestätigt auch die Langzeitstudie Massenkommunikation: Danach hörten die Menschen 2005 an einem durchschnittlichen Tag 221 Minuten Radio (1980: 135 Minuten). Damit ist das Radio das meistgenutzte Medium noch vor dem Fernsehen und deutlich auch vor dem Internet. Gleichwohl hat das Internet Einfluss auf das Hörverhalten. So zeichnet sich bereits heute ab, dass das so genannte Podcasting, also das zeitsouveräne Herunterladen von Wortbeiträgen aus dem Internet, die Hörfunknutzung nachhaltig verändern könnte. Bei dieser neuen Distributionsform sind einige der Kirchenredaktionen führend.
Kirche im Privatfunk – Die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Rundfunk (aer)
Die Evangelische Kirche in Deutschland öffnete sich nach anfänglicher Skepsis und begleitet von vielen Diskussionen den Möglichkeiten der neuen Informations- und Kommunikationstechniken. Maßgebend für die Präsenz der evangelischen Kirchen im privaten Rundfunk sind die jeweiligen Landesmediengesetze, in denen unter anderem die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Programm festgeschrieben wurden. So wurde den Kirchen in vielen Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene Programminhalte beizusteuern (Drittsenderecht), eine Aufgabe, zu deren Erfüllung die zuständigen Landeskirchen in der Regel eigene Redaktionen gründeten. Diese passen ihre Beiträge in Stil und Form dem jeweiligen Programmumfeld an und sind für eine meist jüngere Hörerschaft, die als kirchlich distanziert gilt, häufig das einzige Bindeglied zur Kirche.
Fast alle evangelischen Privatfunkredaktionen gehören der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Rundfunk (aer) an. Der Dachverband ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Kassel. Auftrag und Ziel der aer-Arbeit ist es, „das Evangelium im privatrechtlich organisierten Rundfunk zu verkünden und mit den Mitteln christlicher Publizistik sich schwerpunktmäßig in der Berichterstattung über religiöse Fragen, soziale Minderheiten, der Verständigung zwischen den Kulturen und ethischen Themenschwerpunkten zu engagieren.“ Zu den Grundsätzen der Arbeit gehört eine enge Zusammenarbeit bei der Programmgestaltung, aber auch bei Kirchentagen. Wiederholt haben die aer-Redaktionen ein eigenes Kirchentagsradio veranstaltet, das zum Teil auch über das Internet zu hören war. Gemeinsam mit einigen katholischen Schwesterredaktionen gestalten die aer-Redaktionen außerdem das Kirchenprogramm bei Klassik Radio








